top of page

 Referenzen 

Asbest-Gerätefachkundiger

Asbest-Gerätefachkundiger

Alle Betriebe, die Tätigkeiten mit schwach gebundenen Asbestprodukten nach TRGS 519 Nr. 14.1 durchführen, müssen über eine fachkundige Person verfügen, die die sicherheitstechnischen Einrichtungen regelmäßig auf ihren betriebsbereiten und ordnungsgemäßen Zustand überprüft..

TRGS 519 Anlage 3

Sachkundelehrgang TRGS 519 Anlage 3

Je­der Be­trieb, der Ab­bruch-, Sa­nie­rungs- und In­stand­hal­tungs­ar­bei­ten durch­führt oder as­best­hal­ti­ge Ab­fäl­le be­sei­tigt, muss über ei­nen sach­kun­di­gen Ver­ant­wort­li­chen  ver­fü­gen. Der not­wen­di­ge Sach­kun­de­nach­weis be­stä­tigt, dass die Kennt­nis­se über ein­schlä­gi­ge Vor­schrif­ten und Be­ar­bei­tungs­ver­fah­ren er­wor­ben wur­den. 

TRGS 521

Fachkundelehrgang TRGS 521 

Der Lehr­gang ver­mit­telt Kennt­nis­se zur si­che­ren Be­ur­tei­lung von Schutz­maß­nah­men im Um­gang mit Fa­ser­stäu­ben so­wie künst­li­chen Mi­ne­ral­fa­sern (KMF) ge­mäß TRGS 521.

Jetzt anrufen!

Foto.png

07528 207 0003  

bottom of page